Stadtbeschreibung (Adressbuch) von Erfurt nach der neuen Eintheilung in 14 Bezirke - Ausgabe 1826

Artikel-Nr.: 978-3-86777-064-4

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166 Seiten, Reprint, Broschur, Altdeutsche Schrift - EINES DER ÄLTESTEN EINWOHNERBÜCHER DER STADT ERFURT - Stadtbeschreibung (Adressbuch) von Erfurt nach der neuen Eintheilung in 14 Bezirke - Ausgabe 1826 Nachweisung der hiesigen Grundstücke und ihrer Besitzer. Aufgestellt gegen Ende des Jahres 1825, nach Maßgabe der gerichtlichen Grund-Akten. Vorwort

Die Stadt Erfurt wurde in früherer Zeit in 4 Viertel eingetheilt; 1) das Joannis-, 2) Viti-, 3) Mariae-, 4) Andreae-Viertel. Diese Eintheilung bezog sich vorzüglich
a)auf die öffentliche Kranken-Besorgung durch die Viertels-Aerzte;
b)auf die Feuer-Lösch-Anstalten;
c)auf das Brau- und Biereigenwesen; und
d)auf die Vorladungen der Gerichts-Behörde durch 4 Pedellen.
Zu jedem Stadt-Viertel gehörten mehrere der ehemaligen 28 Pfarr-Gemeinden, und zwar:

I.Zu dem Joannis-Viertel:

1)die Gemeinde Joannis intra (innerhalb der Stadtmauer);
2)die Gemeinde Joannis extra (außerhalb der Stadtmauer);
3)die Gemeinde Nicolai;
4)die Gemeinde Gotthardi;
5)die Gemeinde Mathaei;
6)die Gemeinde Aegidii;
7)die Gemeinde Laurentii;
8)die Gemeinde Mercatorum intra;
9)die GemeindeMercatorum extra.

II.Zu dem Viti-Viertel:

10)die Gemeinde Augustini intra;
11)die Gemeinde Augustini extra;
12)die Gemeinde Bartholomaei;
13)die Gemeinde Thomae;
14)die Gemeinde Viti;
15)die Gemeinde Wigberti;
16)die Gemeinde Novi Operis (Neuwerk).

III.Zu dem Mariae-Viertel:

17)die Gemeinde Mariae;
18)die Gemeinde Martini extra;
19)die Gemeinde Pauli;
20)die Gemeinde Omnium sanctorum (Allerheiligen);
21)die Gemeinde Benedicti;
22)die Gemeinde Martini intra.

IV.Zu dem Andeae-Viertel:

23)die Gemeinde Andreae;
24)die Gemeinde Mauritii;
25)die Gemeinde Michaelis;
26)die Gemeinde Georgii;
27)die Gemeinde Dervatii;
28)die Gemeinde Severi.

Einige dieser Gemeinden wurden in Rücksicht ihres geringen Umfanges, unter Beibehaltung ihres Namens, mit den angrenzenden Gemeinden verbunden; nämlich die Gemeinden:

a)Miachelis und Georgii;
b)Benedicti und Martin;
c)Aegidii und Matheai.

Die Zahl der frühern 28 Gemeinden verminderte sich durch diese Vereinigung auf 25. Für diese 25 Gemeinden waren 18 Ober-Pfarrhauptleute (auch Ober-Hauptleute, beständige oder eiserne Hauptleute genannt) bestellt, unter denen die jährlich für jede Gemeinde gewählten Unter-Pfarrhauptleute (auch Gemeinde- oder Unter-Hauptleute genannt) standen.

Im Jahr 1810 wurde diese Einrichtung aufgehoben, und die Stadt in 2 Abtheilungen, und jede derselben in 6 Bezirke eingetheilt. Mehrere der Letzteren hatten indeß eine zu weite Ausdehnung, welches die Uebersicht sehr erschwerte.

Es zeigte sich daher die Nothwendigkeit einer neuen Stadteintheilung.

Nach näherer Prüfung schien es am angemessensten, die Stadt nach dem Laufe der Gera abzutheilen, weil letztere die Stadt durchschneidet und natürliche feste Grenzen bildet.

Der bei den Schützthürmen einmündente Gerafluß theilt sich bei dem Roßwehr in die sogenannte wilde Gera und den Breitstrom, und bildet dadurch 3 Abtheilungen der Stadt.

a)den zwischen dem Stadtwalle und der wilden Gera gelegenen Theil, vom Hirschbrühle bis zum Ausflusse der Gera zwischen dem Johannis- und Andreas-Thore;
b)den Theil zwischen der wilden Gera und dem Breitstrome, und
c)den zwischen dem linken Ufer der Gera (namentlich des Breitstroms) und dem Stadtwalle und dem Glacis des Petersebergews bis zum Ausflusse der Gera gelegenen Theil.

Jeder dieser Abtheilungen der Stadt ist nun in mehrere Bezirke getheilt, und zwar mit Rücksicht auf Oertlichkeit und andere eingreifende Umstände, die erste Stadt-Abtheilung in 4, und jede der beiden letzteren in 5 Bezirke.

Die Grenzen eines jeden Bezirks sind aus der desfallsigen besonderen Beschreibung (siehe Anlage I.) näher zu ersehen.

Nachdem die neue Stadt-Entheilung bewirkt war, wurde zur Revision der hiesigen städtischen Grunstücke geschritten.

Es haben sich im Laufe der Zeit sehr viele und wesentliche Veränderungen zugetragen; neue Gebäude sind da hergestellt, wo sich früher keine befanden; mehrere Gebäude dagegen in Eins gezogen, und ein großer Theil der hiesigen Wohngebäude ist nicht mehr vorhanden, wohin besonders die im Jahre 1813 während de Blocade zerstörten Häuser gehören.

Eine neue Aufnahme und Bezeichnung der sämmtlichen hiesigen Grundstücke erschien daher eben so nöthig als wünschenswerth. Auch war der jetzige Zeitpunkt, wo das hiesige Königl. Land-Gericht mit der Anfertigung des neuen Hypothekenbuches beschäftigt ist, besonders geeignet, eine neue Bezifferung der städtischen Grundstücke im Einverständnisse und unter Mitwirkung der Hypotheken-Behörde vorzunehmen.

Die im Jahr 1810 stattgefundene Nummerirung der hiesigen städtischen Gebäude in der Art, daß jede Straße mit Nr. 1 beginnt, hat sich hier nicht als zweckmäßig gezeigt, indem da, wo sich mehrere Straßen durchschneiden, an den Eckhäusern eine dieselbe Nummer mehrmals vorkam und nicht selten Irrungen veranlaßte.

Es erschien daher räthlicher, die im Jahre 1810 eingeführte Nummerirung wieder aufzuheben, und die hiesigen Grundstücke mit einer fortlaufenden Nummerirung zu bezeichnen.

Hierdurch wurde zugleich der Vortheil erlangt, daß die bisherigen verschiedenen Nummern für ein und dasselbe Grundstück, als;
a)die Verrechts-Nummer,
b)die Assecuranz-Nummer,
c)die Haus-Nummer vom Jahre 1810, zu welchen
d)noch die 4te, nämlich die des Hypothekenbuches gekommen seyn würde,
zur Vermeidung der aus der Verwechslung entstehenden Zweifel, Mißverständnisse und Irrungen ganz wegfallen können, und jedes Grundstück überall nur durch eine Nummer bezeichnet wird.
Das hiesige Königl. Land-Gericht erklärte sich hiermit nicht allein einverstanden, sondern auch bereit, im künftigen Hypothekenbuche den hiesigen Grundstücken dieselbe Nummer zu geben, welche sie bei der neuen Bezifferung nach fortlaufenden Nummern erhalten würden, auch das Hypothekenbuch nach derselben Reihenfolge anlegen und ordnen zu wollen.

Demgemäß wurde alsbald zur Ausführung geschritten.

Die neue Nummerirung beginnt an der Einmündung der Gera bei den Schützthürmen im Hirschbrühle, und endigt bei dem Ausflusse derselben. – Die in jedem Bezirke angehefteten Nummernbleche sind durch Abwechslung in den Grund- und Ziffer-Farben (siehe die Nachweisung II.) von denen der übrigen Bezirke geschieden.

Für jeden Bezirk ist eine Bezirks-Vorsteher bestellt. Namen und Wohnung derselben sind aus der Nachweisung III., und die zu einem jeden Bezirke gehörigen Grundstücke, nebst der Zahl der Civil-Einwohner, ausschließlich der in sämmtlichen Bezirken zerstreut wohnenden 2469 activen Militairpersonen, aus der Nachweisung IV. zu ersehen.

Die Namen der öffentlichen Plätze, Straßen, Gassen und Wege enthält das am Schlusse beigefügte alphabetische Register. Einige hiesige Gassen haben eine neue Benennung erhalten, um sie leichter von denen, welche bisher gleiche Namen führten, unterscheiden zu können; die neuen Namen sind – wie dies auch früher geschehen – gewöhnlich von der Benennung der Eckhäuser genommen.

Durch den nach der neuen Eintheilung und Nummerirung gefertigten Grundplan der Stadt Erfurt kann man sich leicht eine Uebersicht des Ganzen verschaffen. Es wird deshalb beabsichtigt, selbigen vervielfältigen zu lassen und dem Publikum mitzutheilen.

Schließlich wird noch in der Beilage V. ein Verzeichniß mehrerer öffentlichen Gebäude, und in der Beilage VI. das der hiesigen Gasthäuser und einiger öffentlichen Wirthschaftsgebäude geigefügt zur Bequemlichkeit für Fremde, denen diese Nachrichten wünschenswerth sind.

Erfurt, im Januar 1826.

Der Magistrat.
Türk. Dufft. Pingel.

I.
Beschreibung der Lage und Grenzen der 14 Stadt-Bezirke.

Der Gerafluß, so wie er bei den Schützthürmen einmündet und sich beim Roßwehre in zwei Hauptströme (die wilde Gera und der Breitstrom genannt) theilt, bildet bis zu seiner Ausmündung zwischen dem Andreas- und Johannis-Thore, 3 ziemlich gleiche Stadt-Theile, wovon der am rechten Ufer der Gera die 4 ersten, der Zweite zwischen der wilden Gera und dem Breitstrome die 5 folgenden, und der Dritte am linken Ufer der Gera und des Breitstroms die 5 letzten Bezirke bilden.

Der 1ste Bezirk
fängt am Einflusse der Gera bei den Schützthürmen mit Nr. 1 (der sogenannten Karthäusermühle und den dazu gehörigen Grundstücken) an. Läuft rechts am Walle bis zum Ende der Rosengasse, links am rechten Ufer der Gera bis zur Löbergera, schneidet hinter der Rosengasse durch die Kittelgasse und kleine Engengasse durch, und endet an Letzterer auf der linken Seite auswärts nach der Löbergera mit Nr. 167.

Der 2te
mit Nr. 168 anfangend, wird von da ab rechts durch den Stadwall bis zum Schmidtstädter-Thore, links durch das rechte Geraufer und durch Neuerbe begrenzt, bei der August-Brücke mit der Klippmühle Nr. 257 endend.

Der 3te
mit Nr. 528 beginnend, faßt alles das in sich, was von Neuerbe ab rechts zwischen dem Walle, links zwischen dem rechten Geraufer bis zur Ziegelbrennerei am Johannis-Walle (letztere ausgeschlossen) gelegen ist. Er schließt mit Nr. 658.

Der 4te
dessen Anfang Nr. 659 macht, begreift von da an, den Theil  zwischen den vorgedachten Grenzen rechts und links bis zur Ausmündung der wilden Gera. Er endet mit Nr. 800.

Der 5te
fängt mit Nr. 801 an der innern Johannis-Brücke an, läuft rechts längs dem linken Ufe der wilden Gera nach dem Kronenburger-Wehre und von da am rechten Ufer des Breitstroms hinauf bis zum Schildchen; links am linken Ufer der wilden Gera aufwärts bis zur Heiligengrabsmühlgasse, und endet an der rechten Seite, durch die letztere, die Gotthardtsgasse und das Schildchen am evangelischen Waisenhause vorbei nach dem Commenthurhofe zu laufend, am Breitstrome mit Nr. 1003.

Der 6te
geht vom Schildchen an, wo er mit Nr. 1004 anfängt, rechts am Breitstrome aufwärts bis zu den Mühlstegen, links an der wilden Gera bis zur Sterngasse (sonst Rosengasse) schneidet rechts durch solche und die Eimergasse über den Wenigemarkt durch, und endet, einschließlich der ganzen Krämer-Brücke, mit der Wenigemarktsmühle Nr. 1263.

De 7te
mit Nr. 1264 in der Kürschnergasse vom Wenigemarkte aus rechts anfangend, hat seine Begrenzung durch das rechte Ufer des Breitstroms bis zur Schlösser-Brücke, links über den Wenigenmarkt durch die Eimergasse; zieht sich hierauf durch die Johannisstraße an der Pfarrwohnung der Kaufmanns-Kirche vorbei durch die Sterngasse bis zur wilden Gera, und läuft am linken Ufer derselben aufwärts bis zur August-Brücke, von da aber an der rechten Seite der Auguststraße, schräg über den Anger nach der Schlösserstraße, und endet in solcher mit dem letzten Hause rechts, an der Schlösser-Brücke, Nr. 1563.

Der 8te
beginnt mit der Schlössermühe Nr. 1564, zieht sich am rechten Ufer des Breitstroms, Strom aufwärts, bis zur grünen Schildchensmühle, läuft zwischen solcher und der Reitbahn durch die Marstallgasse, Malzgasse, quer über die Regierungsstraße, durch die Regenbogengasse, Lohbankstraße, Löberstraße bis zur Löber-Brücke. Links bilden die Grenzen: die Schlösserstraße (von welcher sie den Anger nach der Auguststraße durchschneiden) die Auguststraße bis zur August-Brücke und das linke Ufer der wilden Gera bis zur Löber-Brücke. Der botanische Garten schließt mit der Nr. 1850.

Der 9te
nimmt seinen Anfang an der Löberstraße, von der Löber-Brücke einwärts links, mit der Nr. 1851, und begrenzt sich rechts durch die Löberstraße, Lohbankstraße, Regenbogengasse, Malzgasse, Marstallgasse nach der grünen Schildchensmühle zu, und von da durch das rechte Ufer des Breitstroms an dem Fischersande aufwärts bis zum Roßwehre, links durch das linke Ufer der wilden Gera gleichfalls bis zum Roßwehr, wo er mit dem katholischen Waisenhause Nr. 2049 endet.

Der 10te
fängt auf dem Roßmarkte beim Roßwehre am linken Ufer des Breitstroms mit Nr. 2050 an, zieht sich von da ab an der Gera, Strom aufwärts, am linken Ufer bis zur Einmündung bei den Schützthürmen, springt längs dem Brühler-Walle nach der Einmündung des Bergstroms am Brühler-Thore, geht am rechten Ufer desselben, Strom aufwärts, bis zur Pfaffengasse, und läuft durch solche bis zum Roßmarkte, woselbst er rechts mit Nr. 2188 aufhört.

Der 11te
beginnt am Fischersande vom Roßmarkte aus mit Nr. 2189, schließt sich rechts, bis zur Langen-Brücke, durch das linke Ufer des Breitstroms; links über den Roßmarkt durch die Pfaffengasse, springt von da über den Bergstrom, zieht sich am linken Ufer desselben bis zur Frohnbackhausmühle, läuft durch die Petersstraße, am Fuße des Petersberges über den Friedrich Wilhlems-Platz, durch die Marktstraße bis zur großen Arche und durch diese über die Lange-Brücke bis zum Breitstrom, wo er rechts an den Stufen nach dem Fischersande mit Nr. 2343 endet.

Der 12te
welcher an der Langen-Brücke, dem Fischersande gegenüber, mit der Nr. 2344 anfängt, wird rechts durch das linke Ufer des Breitstroms bis zu den Mühlstegen begrenzt. Links nimmt er seinen Lauf über die Lange-Brücke durch die Arche, die Marktstraße, die Mühlsteggasse, und hört an den Mühlstegen rechts mit Nr. 2538 auf.

Der 13te
nimmt seinen Anfang an der entgegengesetzten Seite der Mühlstege mit Nr. 2539, läuft rechts vom linken Ufer des Breitstroms, Strom abwärts, bis zur Ziegengasse, links aber durch die Mühlsteggasse, die Marktstraße, über den Friedrich Wilhelms-Platz zur weißen Gasse und durch solche bis zur Ziegengasse. Dort schließt die Nr. 2791.
 
Der 14te
springt von der Ziegengasse aus auf die rechte Seite der weißen Gasse, zählt zum Anfang Nr. 2792, zieht sich durch die weiße Gasse über den Friedrich Wilhelms-Platz durch die Andreasstraße bis zum Andreas-Thore, von da längs dem Andreas-Walle nach dem sogenannten Blockhause, und wird von der Ziegengasse aus nach dem Blockhause zu, durch das linke Ufer des Breitstroms geschlossen, wo der innere Stadt-Bereich dicht am Ausflusse der Gera mit Nr. 3050 endet.

                     



 

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