1 - 1 von 7 Ergebnissen

Heft 8 – Bau- und Kunstdenkmäler – GOTHA 1891

Artikel-Nr.: 978-3-86777-356-0

Sofort versandfertig, Lieferzeit 1-5 Tage

19,95

inkl. MwSt., zzgl. Versand [D] 3,95 € – versandfrei ab 40,00 €  [In EU-Länder zzgl. 15,95 €]



 

[VIII. HEFT] – Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens  - Bau- und Kunstdenkmäler des Amtsgerichtsbezirk GOTHA 1891 – LANDRATHSAMTSBEZIRK GOTHA, 

Reprint, 214 Seiten mit 36 Abbildungen, darunter 8 Lichtdruckbildern sowie eine Karte vom Amtsgerichtsbezirke GOTHA 1891, Autor Prof. Dr. Paul Lehfeldt. Herausgegeben von den Regierungen von Sachsen-Weimar Eisenach, Sachsen-Meiningen und Hildburghausen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuss älterer Linie und Reuss jüngerer Linie,  HEFT 8 (von 41),  21 x 14,8 cm, FESTEINBAND.

BISHERINGE AUFLAGEN: 1. Auflage – 1891 –Verlag von Gustav Fischer, Jena.. - 1. Reprintauflage 2011 im Verlag Rockstuhl.

 

Inhaltsverzeichniss.

 

 Die Ortschaften, Rhoda und Trügleben ausgenommen, sind von mir besichtigt, ebenso auch die Literatur ausgearbeitet. Doch habe ich für vielfache förderliche Winke und Nachweisungen zu danken, besonders den Herren Regierungs- und Baurath Eberhard in Gotha, Oberpfarrer Wernicke in Loburg bei Magdeburg, Director Dr. Purhold in Gotha und Director Baurath Hey in Leipzig; den letzteren beiden Herren bin ich auch für freundliche Hülfe bei Durchsicht der Correctur und manche Berichtigungen dabei zu Dank verpflichtet.

 

 Geschichtliche Einleitung

 

Apfelstedt

 

Asbach

 

Bischleben

 

Bittstedt

 

Boilstedt

 

Bufleben

 

Cobstädt

 

(Alt-)Dietendorf

 

Eischleben Friemar

 

Gamstädt

 

Goldbach

 

Gotha

 

[Untergegangene Dörfer bei Gotha: Alschleben, Eschleben, Kindleben, Mittelhausen, Ostheim, Rodas, Töpfleben]

 

Grabsleben

 

Grossrettbach

 

Günthersleben

 

Haarhausen

 

Hausen

 

Hochheim

 

Ichtershausen

 

Ingersleben

 

Kornhochheim

 

Molsdorf

 

Neudietendorf

 

Pferdingsleben

 

Pfullendorf

 

Remstädt

 

Rhoda

 

Seebergen

 

Siebleben

 

Stedten

 

Sülzenbrücken

 

Sundhausen

 

Teutleben

 

Thörey

 

Trügleben

 

Tüttleben

 

Uelleben

 

Warza

 

Westhausen

 

Nachtrag zu S. 66. 84. 98. 102. 118

 

Berichtigung zu S. 133

 

 

 

Der Amtsgerichtsbezirk Gotha.

 

Der Amtsgerichtsbezirk Gotha grenzt im Norden an den Amtsgerichtsbezirk Tonna, mit welchem er einen Verwaltungsbezirk bildet, im Osten preussische Gebietstheile, im Südosten an den sondershäusischen Bezirk Arnstadt, südlich und westlich an die gothaischen Amtsgerichtsbezirk Tenneberg und Wangenheim. Er ist aus den früheren Aemtern Gotha, Ichtershausen und Wachsenburg vereinigt. Die Gegend gehörte ursprünglich zum Westgau und Langwiesengau. (Ueber Erwähnung von Orten im 9. und 10. Jahrhundert siehe Literatur.) Die Oberhoheit über Gotha kam frühzeitig zum grössten Theil an die Grafen salischen Geschlechtes (Babenberg), späteren Landgrafen von Thüringen, deren Ahnherren, Ludwig den Bärtigen, die Ueberlieferung sogar seinen ältesten Besitz in der Nähe, im Waltershäusischen gründen lässt. (Ueber Besitz der Klöster Fulda und Hersfeld bes. Beck I, S. 46. 47.) Besonders Ludwig IV. (1216-1227) und unter Albrecht dem Entarteten (1288-1314) entwickelten sich Land und Stadt Gotha zu einer Blüthe. Während der Vormundschaft von Albrechts Witwe (welche in Gotha residirte) über Friedrich I, den Gebissen kamen unruhige Zeiten, doch wurden die Ritter, welche Uebergriffe machten, gedemüthigt, wie auch Friedrich II, der Ernsthafte (1324-1349) mit kräftiger Hand regierte. Als seine Söhne die Einkünfte theilten und Balthasar († 1406), der schon vorher hauptsächlich das gothaische Gebiet verwaltet hatte, Herr wurde, wirkte er sehr günstig auf sein Land. Ebenso sein Neffe Friedrich I. (Kurfürst), der Streitbare, welcher zum letzten Male alle thüringischen Lande vereinigte († 1428). Ihm folgte in dem Antheil, zu welchem Gotha gehörte, Wilhelm der Tapfere (1428-1482). In seinem Kriege gegen Friedrich den Sanftmüthigen (dem Bruderkrieg) litt besonders der östliche Theil des gothaischen Gebietes. Als seine Söhne 1485 theilten, kam Gotha mit Thüringen und dem Kurfürstenthum an Ernst und seine Nachfolger, Friedrich den Weisen, Johann den Beständigen, Johann Friedrich I. († 1554), der bei dem Verluste der Kurwürde und eines Theiles der Länder das Amt Gotha ungeschmälert behielt, dann an Johann Friedrich II. Dessen Eintreten für Ritter Grumbach und Widerstand gegen den Kaiser 1567 führten zu dem für Gotha so traurigen Kriege. Land und Hauptstadt litten damals unsäglich, das Land besonders in den Gegenden, wo der mit der Execution gegen Johann Friedrich beauftragte Kurfürst August von Sachsen seine Hauptquartiere hatte, die Stadt durch die schreckliche Belagerung. Da Johann Friedrich II. abgesetzt und gefangen genommen wurde, wurde sein jüngerer Bruder, Johann Wilhelm I. von Weimar Regent auch in seinem Lande, doch 1572 wurden Johann Friedrich`s Söhne, Johann Casimir († 1633) und Johann Ernst († 1638) wieder in dem Antheil Gotha nebst anderen Theilen (der heutigen Herzogthümer Gotha, Coburg, Meiningen und in Eisenach, Gerstungen und Ziegenrück), sonach in einem kleinen, selbständigen Lande wieder eingesetzt, dessen Mittelpunkt jedoch mehr Coburg bildete. Mit den beiden Brüdern erlosch die Linie, und das Gebiet fiel an die Nachkommen Johann Wilhelm`s. Die zwei Söhne dieses Herzogs hatten sich in ihre Länder getheilt, so dass der eine, Friedrich Wilhelm I., der Hautsache nach, das Herzogtum Altenburg bekam, der andere, Johann III., der Hauptsache das weimarische Land. Ihnen beiden folgten Söhne, sonach in den Linien Altenburg und Weimar. Beider  Erbtheilung nun um das Land der Söhne Johann Friedrich`s II. erhielt die Linie Altenburg die Landeshälfte, welche die coburgische hiess, die Linie Weimar aber die sogenannte eisenachische Portion und dazu den gothaischen Theil. In den Besitz des Hauses Weimar selbst theilten sich damals 1540 drei Brüder: Wilhelm bekam das Herzogthum Weimar, Albrecht das Herzogthum Eisenach und Ernst I. Der Fromme das Herzogthum Gotha, bestehend aus den Theilen der Aemtern: Gotha, Tenneberg, Reinhardsbrunn, Georgenthal, Ichtershausen, Wachsenburg, Schwarzwald, Tonndorf, Salzungen und Königsberg in Franken, sonach im Grossen und Ganzen das heutige Herzogthum Gotha umfassend. Dadurch wurde 1640 Gotha ein selbständiger Staat, zu welchem 1672, als die Linie Altenburg ausstarb, der grösste Theil dieses Herzogthums hinzukam. Ernst der Fromme war ein wahrer Wohlthäter seines Landes. Seine Erlasse und Verordnungen der verschiedensten Arten waren bestimm, nach den Schrecknissen des dreissigjährigen Krieges in der Bevölkerung Sittlichkeit und Wohlstand zu heben, letzteren auch durch Begünstigung reger Bautätigkeit in der Hauptstadt (s. d.) und vielen anderen Orten, und Ordnung einzuführen (u. A. durch Anlage eines Flurbuches). Durch das Aussterben des alten Grafengeschlechtes von Gleichen vergrösserte sich das gothaische Land im engeren, durch den Anfall eines Theiles des Herzogthums Eisenach (1645) und der Grafschaft Henneberg (1660) sowie des ganzen Herzgthums Altenburg (1672), vorübergehend auch der Grafschaft Kranichfeld, der Staat im weiteren Sinne. Als Herzog Ernst 1675 starb, theilten seine Söhne, und der älteste, Friedrich I. (1675-1691), erhielt Gotha (im Ganzen den Bestand des heutigen Herzogthums Gotha) und Altenburg,  übrigens den weitaus grössten Theil des väterlichen Erbes, das er durch Einführung der Erstgeburts-Folge (1685) in seinem dauernden Bestande sicherte. Friedrich I. setzte des Vaters Einrichtungen fort, ebenso erbte er dessen Baulust, die er besonders durch Unterstützung zahlreicher Kirchenbauten im Lande bethätigte. In seinen Schlossbauten, dem Innen-Ausbau des Friedensteins zu Gotha und seinem Lieblingsbau Friedrichswerth, äusserte sich seine Neigung zu Ludwig XIV. und dessen Hofhaltung, gern liess er auch an seinem Wappen den ihm vom König von Dänemark verliehenen Elephantenorden anbringen, während er doch auch durch seine mehrfach bewiesene Reichstreue das Ansehen des Staates zu heben wusste. Herzog Friedrich II. baute 1711 das Schloss Friedrichsthal zu Gotha und liess sich das kirchliche Gedeihen ebenfalls sehr angelegen sein, doch lassen seine Bauten zu sehr den Mangel des grossen Sinnes fühlen, der doch seinen Vorgängern bei aller nothwendigen Sparsamkeit anzumerken ist. Die Regierungszeit Friedrich`s III. (1732-1772) kam vorzugsweise der Hauptstadt zu Gute. Manche kriegerische Wirren fallen in die damalige Festesstimmung es Hofes, erst der scherzhafte wasunger, dann der ernstere siebenjährige Krieg, doch im Ganzen war es eine Zeit fortschreitender, gedeihlicher Entwicklung, mit der zumal die Hebung der Industrie zusammenhing. Der leichtlebigen Regierung Friedrich`s III. folgte die ernste und stille Herzog Ernst II. (1772-1804), welcher gewissermassen theoretisch über das Wohl seinen Volkes nachdachte; eine charakteristische Erscheinung des damaligen Humanitätsprincips auf dem Fürstenthron bietet jener Becher aus Leina, der sich jetzt im gothaer Museum befindet, (siehe dort). Der Fürst liess sich besonders wohlthätige Anstalten und zweckmässige Einrichtungen angelegen sein; in seine Regierung fällt eine grosse Anzahl einfacher, doch wohlgemeinter Kirchen-Restaurationen und rege unterstützte er die Wissenschaften (Bibliothek, Schulwesen, Anstalt zu Schnepfenthal), besonders die Astronomie und Physik. Doch begann unter seiner Regierung die Kriegsnoth und die Verschuldung des Landes, welche unter seinem Nachfolger August (1804-1822) besonders 1806 beträchtlich wurde. Nach den Befreiungskriegen wurden die Schulen geregelt, auch ordneten Verträge (zum Theil Verringerung des Landes in sich schliessend) mancherlei der Neuzeit entsprechende Verhältnisse mit den Nachbarstaaten. Die persönliche Neigung des eigenthümlichen Herzogs war mehr der Literatur zugewendet, doch that er auch Manches für die Kunst in seiner Hauptstadt wie für die Cultur in seinem Lande (Kunstterassen). Mit August`s Bruder, Herzog Friedrich IV., starb 1825 die Linie Gotha-Altenburg aus, und beide Staaten-Theile wurden 1826 durch Erbschafts-Regelung getrennt. Altenburg wurde dem Nachkommen eines anderen Sohnes Ernst`s des Frommen, dem bisherigen Herzog von Hildburghausen (der sein Land an Meiningen abtrat) überwiesen; der Nachkomme eines dritten Sohnes aber, Ernst, Herzog von Coburg und Saalfeld, gab das letztere (an Meiningen) ab und erhielt dafür, mit einigen Gebietsverschiebungen, das Herzogthum Gotha als Herzog Ernst I. (1826-1844). Unter ihm gewann die Verwaltung des Landes ganz neue und zeitgemässe Form, welche der Sohn und Nachfolger, Herzog Ernst II., nicht nur zu mehren, sondern in vielen Beziehungen sogar vorbildlich für das übrige Deutschland zu gestalten wusste, während sein Kunstsinn sich u. A. in der Schöpfung des gothaer Museums bekundete.

 

 

Zubehör

Produkt Hinweis Status Preis
Luthers Verhältniss zu Kunst und Künstlern Luthers Verhältniss zu Kunst und Künstlern
12,95 € *
*

inkl. MwSt., zzgl. Versand [D] 3,95 € – versandfrei ab 40,00 €,  [In EU-Länder zzgl. 15,95 €]

Details zum Zubehör anzeigen

Zu diesem Produkt empfehlen wir

*

inkl. MwSt., zzgl. Versand [D] 3,95 € – versandfrei ab 40,00 €,  [In EU-Länder zzgl. 15,95 €]


Auch diese Kategorien durchsuchen: ISBN 978-3-86777(1-500), Sachsen-Coburg und Gotha, Gotha
1 - 1 von 7 Ergebnissen